Beschäftigte in bayerischen Arztpraxen und anderen ambulanten medizinischen Einrichtungen müssen vom 1. Februar an keinen Mund-Nasen-Schutz mehr tragen. Gleiches gilt für Personen in Gemeinschaftsunterkünften. Die entsprechenden landeseigenen Maskenpflichten laufen mit Ablauf des 31. Januar aus, wie Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) am Donnerstag mitteilte.
Aufgrund bundesinfektionsschutzrechtlicher Regelungen bleibt es dagegen weiterhin bei der FFP2-Maskenpflicht unter anderen in Kliniken und Pflegeeinrichtungen sowie für Patienten und Besucher von Arztpraxen – nach aktuellem Stand bis zum 7. April. Holetschek forderte die Bundesregierung allerdings auf, diese bundesrechtliche Maskenpflicht vor dem 7. April enden zu lassen, am besten ab Februar.
„Die Entwicklung bei der Corona-Pandemie ist erfreulich“, sagte Holetschek. Deshalb werde die Maskenpflicht fallen. „Wir haben uns dazu im Vorfeld mit den Ärzten intensiv abgestimmt“, betonte er.
„Klar ist, dass wir das Tragen von Masken in bestimmten Situationen weiterhin empfehlen“, sagte der Minister. „Aber die Zeiten, in denen der Staat die Maßnahmen anordnen musste, werden nach jetzigem Stand bald überwunden sein.“ Die niedrigen Corona-Zahlen auch nach den Weihnachtsferien zeigten, dass Eigenverantwortung und gegenseitige Rücksichtnahme bei den Bürgerinnen und Bürgern funktionieren. „Es ist bei einer solchen Lage infektionsschutzrechtlich nicht mehr angezeigt, Masken verpflichtend vorzuschreiben“, sagte Holetschek.
Holetschek verwies darauf, dass der Bund die FFP2-Maskenpflicht im Fernverkehr ab dem 2. Februar aufhebe. „Dies wäre auch ein geeigneter Zeitpunkt, die verbleibenden bundesrechtlichen Maskenpflichten auszusetzen. Und es wäre ein längst überfälliges Zeichen für Normalität.“ Die Entscheidung darüber, wo Masken weiterhin getragen werden müssen, sollte nach Ansicht des CSU-Politikers in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen in die Hände derer gelegt werden, die hier eigene Sachkompetenz hätten – nämlich die Einrichtungen selbst. (dpa)