Bewässerungsverbot in der Gemeinde Berg

© Bildmontage: Gemeinde Berg

Mit einem vorübergehenden Bewässerungsverbot reagiert die Gemeinde Berg (Landkreis Neumarkt in der Oberpfalz) auf die anhaltende Trockenheit. In Kombination mit aktuell laufenden Arbeiten zur Neufassung einer Quelle sei in zahlreichen Ortsteilen die Versorgung mit Trinkwasser gefährdet, teilte die Gemeinde mit. Das Verbot gilt demnach seit Donnerstag.

Für Anwohner verboten sind damit: das Befüllen von privaten Pools und Planschbecken, Autowaschen auf Privatgrund, Abspritzen von Terrassen und Hofflächen sowie das Bewässern von Rasen und Blumenbeeten – Ausnahme: reine Gemüsebeete sowie gewerbliche Pflanzbeete wie in Gärtnereien oder Baumschulen. Auch öffentliche Grünflächen und Sportplätze dürfen nicht bewässert werden. Das Verbot gilt den Angaben nach nicht für Grabstätten auf Friedhöfen.

Bewässerungsverbote gibt es in Bayern in trockenen Zeiten immer wieder. Zuständig hierfür sind die Kommunen, die das Verbot in begründeten Einzelfällen aussprechen dürfen. Im unterfränkischen Bad Königshofen (Landkreis Rhön-Grabfeld) beispielsweise gab es das nach städtischen Angaben aufgrund der Trockenheit und eines niedrigen Grundwasserpegelstandes in den vergangenen Jahren mehrmals. (dpa)