Bund Naturschutz klagt gegen neue bayerische Wolfsverordnung

Wölfe können in Bayern leichter abgeschossen werden, so hat es die Staatsregierung beschlossen. Auch wenn die Neuregelung bereits in Kraft ist – juristisch ist das letzte Wort noch nicht gesprochen.

Der Bund Naturschutz (BN) klagt wie angekündigt gegen die neue bayerische Wolfsverordnung, die den Abschuss von Wölfen seit Anfang Mai erleichtert. Das hat der BN-Vorstand jetzt offiziell beschlossen, wie ein Sprecher am Dienstag auf Nachfrage sagte. Als erstes hatte die „Süddeutsche Zeitung“ darüber berichtet.

Der Wolf ist nach europäischem und deutschem Recht eigentlich nach wie vor streng geschützt ist. Die Staatsregierung hat nun jedoch beschlossen, dass Wölfe und auch Fischotter leichter abgeschossen werden dürfen. Die neue Wolfsverordnung gilt bereits seit 1. Mai.

Demnach dürfe Wölfe abgeschossen werden, wenn sie die Gesundheit des Menschen oder die öffentliche Sicherheit gefährden – unter anderem, wenn sie sich mehrfach Menschen auf unter 30 Meter nähern oder wenn sie über mehrere Tage in einem Umkreis von weniger als 200 Meter von geschlossenen Ortschaften, Gebäuden oder Stallungen gesehen werden.

Möglich ist der Abschuss aber nun auch „zur Abwendung ernster landwirtschaftlicher oder sonstiger ernster wirtschaftlicher Schäden“ – dies zielt konkret auf die Alm- und Weidewirtschaft in den Bergen. Dort können Wölfe nun geschossen werden, wenn sie in „nicht schützbaren Weidegebieten“ ein einziges Nutztier töten. „Ein Riss reicht“, hatte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) betont. „Nicht schützbare Weidegebiete“ sind laut Verordnung Gebiete, „bei denen ein Herdenschutz entweder nicht möglich oder nicht zumutbar ist“. Die Landratsämter können über den Abschuss selbstständig entscheiden. Bislang waren dafür im Freistaat die Bezirksregierungen zuständig.

BN-Landeschef Richard Mergner hatte bereits direkt nach dem Kabinettsbeschluss kritisiert: „Wenn der Riss an einem einzelnen Weidetier ausreicht, um mehrere Wölfe abzuschießen, heißt das nichts anderes, als den Landratsämtern einen Freischein auszustellen, den gesamten bayerischen Alpenraum wolfsfrei zu schießen.“ (dpa/lby)