Der Fischotter ist weiter ein Fall für die Justiz

In Ausnahmefällen ist eine Tötung des streng geschützten Fischotters in Bayern erlaubt. Die Deutsche Umwelthilfe geht dagegen juristisch vor. Nun ist der Verwaltungsgerichtshof (VGH) am Zug.

Der Streit um die Tötung streng geschützter Fischotter in Ausnahmefällen geht nun vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) weiter. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat eine Beschwerde gegen eine Eil-Entscheidung des Verwaltungsgerichts Bayreuth eingereicht, wie ein VGH-Sprecher bestätigte.

Im Februar hatte die Regierung von Oberfranken eine Allgemeinverfügung erlassen, wonach in Ausnahmefällen die Tötung streng geschützter Fischotter in drei Landkreisen erlaubt wird. Es muss jedoch zuvor ein Antrag bei der unteren Naturschutzbehörde gestellt werden.

Dagegen war die DUH vor dem Verwaltungsgericht Bayreuth per Eil-Antrag vorgegangen – und war vorerst gescheitert.

Der Fischotter erhitzt schon seit Jahren die Gemüter: Die Teichwirtschaft leidet unter Schäden an ihren Beständen. Die Staatsregierung reagierte mit der Möglichkeit, wenige Tiere entnehmen zu lassen. (dpa/lby)