Freinacht mit Regeln

Späße und Streiche sind ja immer in der Walpurgisnacht vom 30. April auf den 1. Mai angesagt. Bei allem Verständnis für Tradition warnt die Oberpfälzer Polizei aber davor, Grenzen zu überschreiten.

So ist etwa Sachbeschädigung nicht erlaubt und muss entsprechend verfolgt werden. Kreative und harmlose Scherze sind aber kein Problem. Und auch ganz wichtig in dieser besonderen Nacht: Im Straßenverkehr gelten die gleichen Regeln wie im gesamten Jahr. Heißt: Wer trinkt, fährt nicht und wer fährt, trinkt nicht! Die Oberpfälzer Polizei wird auch dieses Jahr in der Freinacht präsent sein.