Frist für Führerschein-Umtausch endet bald

Alle Jahrgänge von 1953 bis 1958 sollten sich sputen. Sie haben nur noch bis zum 19. Juli Zeit ihren Führerschein umzutauschen. 

Die Frist ist bereits einmal verlängert worden. Also – falls noch nicht geschehen – schnell noch bis dahin ihren neuen Kartenführerschein bei der Führerscheinstelle beantragen.

Der Umtausch ist verpflichtend: Wer weiter mit seinem alten Pkw- oder Motorrad-Führerschein fährt und die Frist verstreichen lässt, riskiert ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro.