Generelles Besuchsverbot in der Kreisklinik Wörth wird aufgehoben

Die Kreisklinik Wörth a. d. Donau, im Landkreis Regensburg,  hebt das seit November verhängte Besuchsverbot auf. Ab Montag (7. März) können Patienten während der Besuchszeiten täglich eine Stunde Besuch von einer Person bekommen.

Voraussetzung für einen Besuch ist allerdings ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden sein darf oder ein Schnelltest aus der Apotheke oder einem Testzentrum, der nicht älter als 24 Stunden ist. Der Besuch für Schwerstkranke und Palliativpatienten ist nach Rücksprache mit der Station jederzeit möglich. In der gesamten Kreisklinik gilt weiterhin FFP2-Maskenpflicht.