Haftbefehle gegen zwei Beschäftigte von Pflegeeinrichtung

Nach dem Tod einer alten Frau sind gegen zwei Beschäftigte einer Pflegeeinrichtung in der Oberpfalz laut Staatsanwaltschaft Haftbefehle erlassen worden. Einer 54-Jährigen und einem 38-Jährigen werden versuchter heimtückischer Mord sowie gefährliche Körperverletzung beziehungsweise Anstiftung hierzu vorgeworfen, wie ein Behördensprecher am Donnerstag in Regensburg mitteilte.

Die Mitarbeiterin soll einer 93 Jahre alten Frau am 6. Dezember ohne deren Einwilligung in einer Pflegeeinrichtung in Furth im Wald (Landkreis Cham) eine potenziell tödliche Dosis Morphium verabreicht haben. Die Seniorin sei binnen weniger Stunden gestorben. Der 38-Jährige soll seine Kollegin zu der Tat angestiftet haben. Die Ermittlungen gingen auf die Aussage einer Zeugin zurück.

Bei der Obduktion des Leichnams der Seniorin sei eine entsprechende Dosis des Schmerzmittels im Blut festgestellt worden. Einem Rechtsmediziner zufolge lässt sich zwischen der Verabreichung des Medikaments und dem Tod der Frau ein kausaler Zusammenhang nicht gesichert herstellen, vor allem auch wegen des bereits angegriffenen gesundheitlichen Zustandes der 93-Jährigen. Deswegen laute der Vorwurf trotz des Todes der Frau derzeit versuchter Mord.

Es gebe momentan keine Hinweise auf einen Sterbewunsch der Seniorin und sie habe sich auch nicht bereits im Sterbeprozess befunden, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Der Sprecher wies darauf hin, dass für die Beschuldigten weiterhin die Unschuldsvermutung gilt. (dpa/lby)