Jugendstrafe für 17-Jährige wegen Kindstötung: Rechtskräftig

Das Urteil des Landgerichts Hof gegen eine 17-Jährige, die ihr Kind nach der Geburt getötet hat, ist rechtskräftig. Gegen das Urteil seien keine Rechtsmittel eingelegt worden, teilte ein Gerichtssprecher am Dienstag mit.

Die Jugendliche war Mitte Juli zu einer Jugendstrafe von viereinhalb Jahren wegen Totschlags verurteilt worden. Nach Auffassung einer Jugendkammer des Gerichts hatte die Deutsche Ende Januar dieses Jahres ihr Kind allein zur Welt gebracht und anschließend «mit massiver stumpfer Gewalt gegen Kopf und Körper zu Tode gebracht». Den Leichnam soll sie im Umfeld ihres Elternhauses abgelegt haben. Die Familie der Angeklagten hatte von der Schwangerschaft den Angaben zufolge nichts mitbekommen, die Jugendliche selbst habe diese für sich verdrängt, hieß es.

Als Angehörige Geburtsverletzungen bei der Jugendlichen bemerkten, gingen diese mit ihr in ein Krankenhaus. Dort wurde die zuvor erfolgte Geburt entdeckt. Die Polizei fand daraufhin das tote Kind. Die Angeklagte hatte im Prozess, der unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt wurde, demnach umfassende Angaben gemacht.