Kein Gräbergang an Allerheiligen möglich

Wegen zahlreicher Nachfragen hat das Landratsamt mitgeteilt, dass im Landkreis Neustadt/Waldnaab kein gemeinsamer Gräbergang an Allerheiligen möglich sein wird.

Der Landkreis wurde vom Gesundheitsministerium mit einem momentanen 7-Tages-Inzidenzwert von 64,6 als Risikogebiet eingestuft. Damit gelten die automatischen Beschränkungen für Hotspotregionen in Bayern – Heißt, der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum ist auf die Angehörigen von zwei Hausständen oder auf höchstens fünf Personen beschränkt. Auch bei den Gräbergängen, handelt es sich um einen gemeinsamen Aufenthalt im öffentlichen Raum.

Auch wenn der Inzidenzwert bis Allerheiligen auf zwischen 35 und 50 sinken und die erlaubte Personenzahl damit auf zehn Personen steigen würde, wäre der gemeinsame Gräbergang nicht möglich. Ein Absinken des Inzidenzwertes auf unter 35 bis Allerheiligen hält das Gesundheitsamt aufgrund des momentanen Infektionsgeschehens nicht für realistisch.