Keine Maskenpflicht für Beschäftigte in Arztpraxen mehr

Einst galten in Bayern die bundesweit strengsten Corona-Regeln. Nun ist das Ende der letzten rein bayerischen Maskenpflichten gekommen. Der Bund bleibt dagegen zum Teil noch dabei – vorerst jedenfalls.

Beschäftigte in bayerischen Arztpraxen und anderen ambulanten medizinischen Einrichtungen müssen ab sofort keinen Mund-Nasen-Schutz mehr tragen. Gleiches gilt für Menschen in Gemeinschaftsunterkünften, etwa in Unterkünften für Geflüchtete oder Obdachlose. Die entsprechenden landeseigenen Maskenpflichten sind, wie von der Staatsregierung beschlossen, um Mitternacht ausgelaufen.

„Damit gelten zum ersten Mal seit Beginn der Corona-Pandemie vor drei Jahren nach bayerischem Recht keine allgemeinen verpflichtenden Schutzmaßnahmen mehr“, sagte Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU). Er betonte: „Das ist ein Meilenstein und zeigt, dass die Normalität immer mehr Einzug hält.“ Einst hatten im Freistaat die bundesweit strengsten Corona-Regeln gegolten.

Aufgrund bundesinfektionsschutzrechtlicher Regelungen bleibt es dagegen weiterhin bei der FFP2-Maskenpflicht unter anderem in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sowie für Patienten und Besucher von Arztpraxen – nach aktuellem Stand bis zum 7. April.

Die FFP2-Maskenpflicht im Fernverkehr, die ebenfalls bundesrechtlich geregelt war, fällt dagegen von diesem Donnerstag (2. Februar) an weg. Das Bundesgesundheitsministerium wirbt allerdings dafür, zum Eigenschutz auch weiterhin freiwillig eine Maske zu tragen.

Holetschek forderte darüber hinaus erneut ein Ende aller Maskenpflichten des Bundes. „Jetzt sollte auch die Bundesregierung handeln und die bundesrechtlichen Vorgaben rasch überprüfen“, sagte er. In der Gesundheitsministerkonferenz am Montag habe Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) angedeutet, dass er die übrigen Maskenpflichten früher aufheben wolle. Die Bundesregierung solle nun rasch entsprechende Vorschläge machen. „Vielen Menschen sind diese Regeln nicht mehr zu vermitteln, und auch Fachgesellschaften und Einrichtungen fordern hier Lockerungen.“

Die bayerische Corona-Verordnung enthält nur noch die Empfehlung zum Tragen einer Maske in geschlossenen Räumen inklusive des Nahverkehrs. Eine Allgemeinverfügung enthält aber noch Maskenpflichten und gewisse Beschäftigungsverbote für positiv auf Corona getestete Personen. (dpa/lby)