Landkreise erhöhen Schnelltest-Kapazitäten für Grenzgänger

Wird Tschechien angesichts der Corona-Infektionszahlen als Hochinzidenzgebiet eingestuft, gelten für Berufspendler verschärfte Regelungen: Sie müssen sich mindestens alle zwei Tage auf eine Infektion mit dem Coronavirus hin testen lassen.

Seit Montag gilt im Freistaat wieder eine Corona-Testpflicht für Grenzgänger. Die könnte an der Grenze zu Tschechien ab Sonntag verschärft werden – sofern der Nachbarstaat vom Robert Koch-Institut als Hochinzidenzgebiet eingestuft wird. Der Landkreis Cham und die Industrie- und Handelskammer (IHK) Regensburg gehen wegen der hohen Infektionszahlen in Tschechien von dieser Maßnahme aus.

Pendler müssten dann – der Coronavirus-Einreiseverordnung des Bundes entsprechend – bei jeder Einreise nach Bayern einen negativen Coronatest vorlegen, der maximal 48 Stunden alt sein darf. Wer regelmäßig zum Arbeiten in den Freistaat fährt, der muss sich also alle zwei Tage testen lassen. Grenzgänger aus Risikogebieten, die keine Hochinzidenz- oder Virusvarianten-Gebiete sind, müssen weiterhin nur einmal pro Woche einen aktuellen Test vorlegen, wie das Gesundheitsministerium mitteilt.

Der Landkreis Cham richtet nach Angaben vom Freitag an den beiden Grenzübergängen Furth im Wald und Waldmünchen Schnelltest-Stationen ein. Ab Montag um 5 Uhr sollen diese einsatzbereit sein. Die Kapazitäten seien auf bis zu 3000 Schnelltests täglich ausgelegt, sagte ein Sprecher. „Wir fürchten natürlich schon, dass das am Montag ein wenig chaotisch werden wird.“

Auch der Landkreis Wunsiedel ist den Angaben nach vorbereitet und könnte seine Kapazitäten bei den Schnelltests erhöhen. Die Nachfrage nach Tests sei seit dieser Woche wieder spürbar gestiegen, sagte eine Sprecherin. Im November und Dezember seien etwa 600 Tests pro Tag durchgeführt worden, nun seien es zwischen 900 und 1000 täglich.

Richard Brunner, Geschäftsstellenleiter der IHK in Cham, fürchtet wegen der verschärften Testpflicht erhebliche Auswirkungen auf die Grenzgänger und die Betriebe, in denen die tschechischen Arbeitnehmer beschäftigt sind. Er rechnet mit Staus an den Grenzen und dadurch Verzögerungen in den Arbeitsabläufen. Ein großer Teil der Grenzgänger arbeitet in der Pflege, in der Industrie oder als Berufskraftfahrer.

Ende Oktober hatte Bayern schon einmal eine Testpflicht für Pendler aus dem Ausland eingeführt. Wer regelmäßig mindestens einmal wöchentlich nach Bayern einreiste, entweder zu Berufs- oder zu Ausbildungszwecken, musste den zuständigen Behörden regelmäßig einmal pro Woche einen negativen Corona-Test vorlegen. Die Maßnahme zielte vor allem auf Berufspendler aus Österreich und Tschechien.

Ende November hatte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Regelung allerdings gekippt – unter anderem hatten die Richter argumentiert, die gesetzlichen Voraussetzungen für die Anordnung einer Testpflicht seien nicht gegeben. Dieses Problem sollte durch die neue Verordnung des Bundes gelöst werden. Zwischen der Abschaffung und der Wiedereinführung der Testpflicht konnten sich Grenzgänger in der Regel auf freiwilliger Basis testen lassen. (dpa/lby)