Eltern haben die Aufsichtspflicht für ihre Kinder im Freibad – und nicht das Freibadpersonal! Nach einem Beinahe-Ertrinken eines Vierjährigen im Freibad Perschen bei Nabburg macht der Vorsitzende des Zweckverbands deutlich: „Bademeister sind keine Kindergärtner“!
Denn trotz aller Sicherheitsvorkehrungen beobachtet das Freibadpersonal zunehmende Sorglosigkeit – etwa durch Ablenkung am Handy. Ein Rechtsanwalt warnt: Wer seine Aufsichtspflicht verletzt, kann sogar strafrechtlich und zivilrechtlich belangt werden. Die Freibadleitung reagiert mit neuen Hinweisschildern. Doch trotzdem bleibt klar: Schwimmflügel ersetzen nicht die Aufmerksamkeit der Eltern.