Die ersten Kartenführerscheine müssen getauscht werden: Bürgerinnen und Bürger, die ab dem 01.01.1999 bis 2001 erstmals im Landkreis Tirschenreuth einen unbefristeten Kartenführerschein ausgestellt bekamen, sind aufgerufen, ihre Führerscheine umzutauschen.
Die Umtauschfrist läuft am 19.Januar (2026) aus. Danach wird das Dokument ungültig. Im Ausland sowie bei Nutzung von Mietwagen kann es mit abgelaufenen Führerscheinen zu größeren Problemen kommen, so dass diese nicht mehr anerkannt werden. Außerdem droht mit Vorzeigen eines ungültigen Führerscheindokuments bei einer Kontrolle ein Verwarnungsgeld. Das Landratsamt Tirschenreuth weist darauf hin, dass ein Umtausch jederzeit auch online möglich ist.