Kameras in Fitnessstudio: Gütliche Einigung angestrebt

In einem seit 2018 währenden Rechtsstreit um Videoüberwachung in einem Oberpfälzer Fitnessstudio streben beide Seiten einem Justizsprecher zufolge nun eine gütliche Einigung auf dem schriftlichen Weg an. Ein Verhandlungstermin vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof sei am Mittwoch ohne Urteil zu Ende gegangen, sagte der Sprecher. Sollten sich die Parteien nicht einigen, könne das Gericht ohne weitere mündliche Verhandlung ein Urteil sprechen.

Die Klägerin, die ein Fitnessstudio in der Oberpfalz betreibt, wendet sich den Angaben nach gegen die vom Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht ausgesprochene Untersagung der Videoüberwachung der Trainingsflächen. Das Verwaltungsgericht Ansbach hatte diese Untersagung in erster Instanz für rechtmäßig erachtet, weil die Daten ohne Rechtsgrundlage verarbeitet worden seien und ein Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vorliege.

Die Berufung der Klägerin hatte das Verwaltungsgericht Ansbach zugelassen – und zwar „wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache“, weil die Frage der Zulässigkeit einer Videoüberwachung in Fitnessstudios in der Rechtsprechung noch nicht geklärt sei.

Ein Kunde des Fitnessstudios hatte sich im Januar 2018 an die Datenschutzaufsichtsbehörde gewandt und die Kameraüberwachung geschildert. Daraus entwickelte sich der fortdauernde Rechtsstreit. Aus Sicht der Klägerin soll durch die Überwachung unter anderem Diebstahl, Vandalismus und sexueller Belästigung vorgebeugt werden. Die Kameras durch mehr Personal zu ersetzen, wäre finanziell nicht leistbar, argumentierte sie unter anderem. (dpa/lby)