Bayern mit Kritik an Erbschaftsteuerreform isoliert

Die CSU ist außer sich und Bayerns Ministerpräsident Söder droht sogar mit dem Bundesverfassungsgericht. Ansonsten scheint sich aber im Land niemand an der Steuerreform zu stören.

Bayern ist mit seiner Kritik an der Novelle der Erbschaftssteuer unter den Bundesländern isoliert. Bei einer Umfrage im Finanzausschuss des Bundesrates stimmten 15 Länder gegen den Antrag des Freistaats, zur Abstimmung über das Jahressteuergesetz den Vermittlungsausschuss anzurufen. Nur Bayern selbst stimmte mit Ja, wie aus einem internen Abstimmungsprotokoll des Finanzausschusses der Länderkammer vom 6. Dezember hervorgeht, das der Deutschen Presse-Agentur in München vorliegt.

In dem Antrag hatte Bayern für eine Regionalisierung der Erbschaftsteuer sowie eine Erhöhung von Freibeträgen „innerhalb der engeren Familie“ bei selbst genutztem Wohneigentum geworben.

Der Bundestag hatte am vergangenen Freitag das Jahressteuergesetz mit umfassenden steuerlichen Änderungen beschlossen. Eine Übertragung von Immobilienvermögen durch Erbschaften und Schenkungen könnte demnach teurer werden. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch final zustimmen.

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte zwischenzeitlich angekündigt, seine Regierung prüfe auch eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die geplante Erhöhung der Erbschaftsteuer. Es sei nicht fair, Grundstückspreise in Garmisch-Partenkirchen und in Greifswald miteinander zu vergleichen. „Wir brauchen höhere Freibeträge für Erben von Elternhäusern oder Wohnungen“, hatte der CSU-Chef in der „Bild“ mitgeteilt.

„Söder und die CSU sind in Deutschland in dieser Frage komplett isoliert. Nicht einmal die Länder, mit denen er seine eigene Süd-Ministerpräsidentenkonferenz durchführen will, also Hessen und Baden-Württemberg, haben für den Antrag gestimmt“, sagt SPD-Landeschef Florian von Brunn. „Ich finde es besonders peinlich, dass Herr Söder jetzt trotz dieser krachenden Niederlage sein politisches Spiel weitertreibt und eine Verfassungsklage androht.“

Söders Drohung sei völlig absurd, betonte von Brunn. Finanzminister Christian Lindner (FDP) setze bei der Erbschaftssteuer ja die Urteile des Bundesverfassungsgerichts um und mit der Novelle auf die Vorarbeiten der großen Koalition auf. „Wenn wir die sehr hohen Vermögen und Erbschaften stärker in die Verantwortung für das Allgemeinwohl nehmen, dann könnten wir auch über eine Erhöhung der Freibeträge reden“, sagte von Brunn.

FDP-Fraktionschef Martin Hagen warf Söder Fake News vor, er mache sich mit „einer haltlosen Verfassungsklage lächerlich“. „Fakt ist: Es gibt keine Erhöhung der Erbschaftssteuer. Wogegen will Söder klagen? Gegen die Immobilienwertermittlungsverordnung, die 2021 von der Großen Koalition beschlossen wurde und deren Urheber (Ex-CSU-Bundesinnenminister) Horst Seehofer ist?“, sagte Hagen. „Wenn Söder sich mit einem Gang nach Karlsruhe blamieren möchte: nur zu.“

Auch FDP-Generalsekretär Bijan Djir-Sarai warf Söder in der Debatte polemische und irreführende Äußerungen vor. „Es gibt keine Erhöhung der Erbschaftsteuer durch den Bundesfinanzminister“, sagte er der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. Das Verfassungsgericht verlange, dass ein realistischer Wert bei Erbschaften angelegt werde.

Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU) kritisierte: „Die FDP verdreht die Tatsachen. Wenn sich die Erbschaftsteuerlast durch steigende Bewertungen erhöht, müssen konsequenterweise auch die Freibeträge angehoben werden – und hier legt der Bundesfinanzminister die Hände in den Schoß.“ Fakt sei, dass die Erbschaftsteuer für die Menschen steige. Während sich die Immobilienpreise in den vergangenen Jahren teils verdoppelt oder sogar verdreifacht hätten, seien die persönlichen Freibeträge seit 13 Jahren nicht mehr angepasst worden.

„Die Erbschaftsteuerfreibeträge müssen daher dringend erhöht und die Menschen somit entlastet werden – das fordert Bayern bereits seit Jahren und hat dies auch gegenüber dem Bundesfinanzminister mehrfach angemahnt“, betonte Füracker. (dpa/lby)