Bayerns Schüler können unter Bedingungen zu Hause bleiben

Wegen des Warnstreiks am Montag können Schülerinnen und Schüler unter bestimmten Bedingungen dem Unterricht fern bleiben. „Für Schülerinnen und Schüler, die wegen ausfallender Busse und Bahnen nicht zur Schule kommen können und sonst keine Fahrtmöglichkeit haben, gibt es Sonderregelungen: Sie können am Montag zuhause bleiben; die Schule muss in diesem Fall aber auf jeden Fall informiert werden“, sagte Kultusminister Michael Piazolo (Freie Wähler) am Freitag der Deutschen Presse-Agentur in München.

Für Montag sind bundesweite Warnstreiks im öffentlichen Verkehr angekündigt, die auch in weiten Teilen Bayerns große Auswirkungen haben werden. Am Flughafen München wird am Sonntag und Montag der reguläre Betrieb eingestellt. Die Deutsche Bahn kündigte an, am Montag den gesamten Fernverkehr einzustellen. Auch im Regionalverkehr werde „größtenteils kein Zug fahren“, teilte der Konzern mit.

Im Nahverkehr rief Verdi zudem Beschäftigte in Nürnberg, Augsburg, Regensburg, Würzburg, Schweinfurt, Bamberg, Bayreuth, Fürth, Erlangen, Ingolstadt, Passau und Landshut zur Arbeitsniederlegung auf. Die Münchner Verkehrsgesellschaft ging am Donnerstag ebenfalls davon aus, dass es wegen Warnstreiks zu Einschränkungen bei U-Bahnen, Tram- und Buslinien in der Landeshauptstadt kommen könnte. Man plane aber, wie an vorangegangenen Streiktagen zumindest einen Teil des Betriebs aufrecht zu erhalten.

„Der für Montag angekündigte Warnstreik wird auch viele Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte in Bayern auf Ihrem Weg zur Schule treffen. Trotz des Streiks findet am Montag aber an den Schulen in Bayern grundsätzlich regulärer Unterricht statt – viele kommen ja zum Beispiel auch zu Fuß oder mit dem Rad zur Schule“, betonte Piazolo.

Je nach Situation vor Ort seien im Einzelfall auch flexible Sonderlösungen und weitergehende Maßnahmen möglich wie die Verlegung von angekündigten Leistungsnachweisen oder Distanzunterricht für einzelne Jahrgangsstufen, sagte Piazolo. „Etwaige Informationen hierzu erhalten die Schülerinnen und Schüler sowie ihre Erziehungsberechtigten direkt von den Schulen.“ (dpa/lby)