Biergärten und Straßencafés dürfen wieder öffnen

Die Außenbereiche von Gaststätten dürfen in Bayern wieder öffnen: Nach wochenlanger Corona-Pause gilt das etwa für Biergärten und Straßencafes. Auch immer mehr Schüler kehren in die Klassenzimmer zurück.

Zusammensitzen im Biergarten ist wieder erlaubt – aber so der Hinweis des Branchenverbands Dehoga – das dürfen maximal Menschen aus zwei Haushalten zusammen – sonst gelten 1,5 Meter Mindestabstand. Am Tisch müssen Gäste keinen Mundschutz tragen – das Servicepersonal aber schon. Und: um 20 Uhr muss zugemacht werden. In einer Woche dann dürfen die Wirtshäuser auch innen öffnen.

Außerdem kehren weitere Jahrgangsstufen wieder in die Schulen zurück – allerdings sind die Stundenpläne dort jetzt oft auf Kernfächer begrenzt – Sport, Musik und Kunst fallen häufig weg.