Freizeitpark-Geschäftsführer erhält Bewährungsstrafe

Das Landgericht Würzburg hat den Geschäftsführer des Freizeitparks Geiselwind zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Er soll den Staat bei Kurzarbeitergeld und Sozialabgaben um viel Geld gebracht haben.

Würzburg (dpa) – Der Geschäftsführer des Freizeitlands Geiselwind in Unterfranken ist wegen Betruges zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Würzburg habe den Mann am Montag zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt, teilte ein Justizsprecher mit. Zuvor hatte der Angeklagte zugegeben, den Staat um mehrere Hunderttausend Euro gebracht zu haben.

Der 39-Jährige hat laut Anklage während der Corona-Pandemie Kurzarbeitergeld beantragt und erhalten, obwohl die Mitarbeiter größtenteils weiter Vollzeit arbeiteten. Als Grund für das rechtswidrige Verhalten gab er über seinen Verteidiger massive Zukunftsangst aufgrund der Pandemie an. Sein Verhalten bedauere er.

Außerdem war ihm vorgeworfen worden, zwischen 2017 und 2019 bei mehreren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein geringeres Gehalt gemeldet zu haben, als tatsächlich gezahlt wurde. Dadurch fielen Behördenangaben zufolge unter anderem geringere Sozialabgaben an. Die Vorwürfe lauten auf Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt sowie Betrug.

Das Freizeitland Geiselwind im Landkreis Kitzingen liegt an der Autobahn 3 zwischen Nürnberg und Würzburg. Es existiert seit 1969 und verfügt über etwa 120 Fahrgeschäfte und Attraktionen, darunter mehrere Achterbahnen und Shows. Inhaber des Freizeitparks ist seit 2017 ein Betrieb mit Sitz im oberfränkischen Coburg, der auch auf dem Coburger Weihnachtsmarkt aktiv ist. (dpa/lby)