Jugendarbeit während Teil-Lockdown erlaubt

Trotz des „Lockdown light“ ist Jugendarbeit weiterhin unter Auflagen möglich. Das teilte das Landratsamt Amberg-Sulzbach mit.

Ein Paragraph der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung macht dies möglich. Heißt im Klartext: Kinder und Jugendliche aus mehr als zwei Haushalten können zusammenkommen, sofern sie ein Angebot der Jugendarbeit wahrnehmen. Dabei gilt wie sonst auch die Abstandsregel bzw. das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, sollte der Mindestabstand nicht zuverlässig eingehalten werden können. Für Fragen zur Jugendarbeit während der Corona-Pandemie steht für den Landkreis die kommunale Jugendpflegerin Claudia Mai per Mail an info@koja-as.de oder telefonisch unter 09661 52858 zur Verfügung.