Landtag berät verlängerten Lockdown samt Schulöffnungen

Nach dem Kabinett muss nun auch der bayerische Landtag die Verlängerung des Lockdowns bis zum 7. März beschließen. In der Sondersitzung am heutigen Freitag geht es aber nicht nur um die Verlängerung, in den Beschluss inkludiert sind auch Lockerungen. So sollen ab dem 22. Februar die Grundschüler und die Förderschüler wieder in den Wechselunterricht gehen, auch in den Kitas soll schrittweise wieder der eingeschränkte Regelbetrieb starten. Zudem sollen ab dem 1. März auch die Friseure und ab dem 22. Februar die Fahrschulen im Freistaat wieder unter Hygieneauflagen ihre Dienste anbieten dürfen. Alle Lockerungen sollen ab einer Inzidenz von 100 in den betroffenen Kommunen nicht mehr gelten.

Die Beschlüsse, die das Kabinett am Donnerstag bereits verabschiedete, gehen im Kern zurück auf den Fahrplan, auf den sich Bund und Länder Mitte der Woche bei ihrer Videokonferenz geeinigt hatten. Mit Inkrafttreten der neuen Infektionsschutzverordnung ab Montag soll auch die landesweite Ausgangsbeschränkung ab 21.00 Uhr deutlich gelockert werden. Sie gilt dann nur noch in Hotspots ab 100 Neuansteckungen pro 100 000 Einwohner binnen einer Woche und dann erst ab 22.00 Uhr.

Aus der Opposition im Landtag gab es umgehend viel Kritik über das weitere Vorgehen in Bayern. FDP-Fraktionschef Martin Hagen sprach von „enttäuschenden Beschlüssen“, die Regierung bleibe den Menschen eine echte Öffnungsperspektive schuldig. SPD-Fraktionschef Horst Arnold sprach wegen fehlenden Perspektiven für Kultur, Einzelhandel und Hochschulen von „lückenhaften“ Lockerungen. AfD-Fraktionschefin Katrin Ebner-Steiner kritisierte, dass „minimale Zugeständnisse“ als Lockerungen verkauft würden. (dpa/lby)