Nach Sex in der Kirche: Altar muss wohl neu gesegnet werden

Nach dem Sex in einer oberbayerischen Kirche muss dort womöglich der Altar neu gesegnet werden. „Insbesondere mit Rücksicht auf das religiöse Empfinden der Gläubigen ist eine solche Schändung durch einen Bußritus nach Maßgabe der liturgischen Bücher zu beheben“, sagte ein Sprecher des zuständigen Erzbistums München und Freising. Ein solcher Bußritus sehe vor, dass der Altar abgedeckt und mit Weihrauch und Weihwasser neu gesegnet werde.

Vor dem Landgericht Traunstein hatte am Mittwoch ein Prozess gegen einen 39-Jährigen aus Rosenheim begonnen – unter anderem, weil er in der Nähe des Altars in der katholischen Kirche in Schechen bei Rosenheim Sex mit seiner Frau gehabt und davon Bildmaterial angefertigt haben soll.

Dem gebürtigen Rosenheimer, der sich zu Prozessauftakt nach Gerichtsangaben nicht zu den zahlreichen Vorwürfen gegen ihn äußerte, wird unter anderem Störung der Religionsausübung vorgeworfen. An einem „Ort, der dem Gottesdienst einer Religionsgesellschaft gewidmet“ sei, habe er „beschimpfenden Unfug“ verübt, heißt es in der Anklage.

„Entsprechend dem Kirchenrecht werden heilige Orte durch dort geschehene, schwer verletzende und mit Ärgernis für die Gläubigen verbundene Handlungen geschändet“, erläuterte der Bistumssprecher. Der nun bekannt gewordene Vorfall könne das religiöse Empfinden der Gläubigen vor Ort stören, darum sei es wahrscheinlich, dass im Bistum entschieden werde, den beschriebenen Bußritus anzuwenden. Eine solche Entscheidung sei aber bislang noch nicht gefallen.

„Fälle wie dieser kommen sehr selten vor“, sagte der Sprecher. Aus der jüngeren Vergangenheit sei keiner bekannt.

Für den Prozess gegen den 39-Jährigen, der außerdem wegen Körperverletzung, Freiheitsberaubung, Bedrohung und Betrugs angeklagt ist, hat das Gericht insgesamt sechs Verhandlungstage angesetzt. Das Urteil könnte demnach am 13. Dezember fallen. (dpa/lby)