Verwaltungsgerichtshof verhandelt über Düngeverordnung

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof verhandelt seit Donnerstag in mehreren Musterverfahren über die Klagen von Bauern gegen die bayerische Düngeverordnung. Sie begrenzt den Einsatz von Dünger auf 80 Prozent der von den Pflanzen benötigten Menge, wenn eine Region wegen hoher Nitratwerte zu einem „roten Gebiet“ erklärt wurde. Der Freistaat setzt damit Vorgaben der EU und des Bundes zum Gewässer- und Grundwasserschutz um.

In Baden-Württemberg und Mecklenburg-Vorpommern hatten die Gerichte die Düngeverordnungen dieser Länder gekippt. In Nordrhein-Westfalen wurde am Donnerstag ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Münster dazu erwartet. Beim BayVGH sind 66 Verfahren mit über 1000 Antragstellern dazu anhängig. Das Urteil in den Musterverfahren will das Gericht voraussichtlich am 22. Februar verkünden.

In den ersten zwei Musterverfahren am Donnerstag geht es um die Klagen von Landwirten aus Mittel- und Unterfranken. Sie bemängeln die Messstellen und die Verhältnismäßigkeit der Gebietsausweisung, wie die Senatsvorsitzende Renate Köhler-Rott erklärte. Die Bauern sehen sich in ihren Grundrechten der Eigentums- und Berufsfreiheit verletzt und befürchten erhebliche wirtschaftliche Einbußen.

Einen Eilantrag dazu hatte der BayVGH vor zwei Jahren abgelehnt und die Düngeverordnung vorläufig bestätigt. Gewässerschutz sei auch nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine höchstrangige Gemeinwohlaufgabe. Die betroffenen Gebiete seien hinreichend bestimmt. Die Einschränkungen verletzten die Grundrechte der Kläger nicht, so die Verwaltungsrichter damals.

Nitrate werden in der Landwirtschaft als Mineraldünger verwendet. Laut Umweltbundesamt ist das Grundwasser in Deutschland in einigen Gebieten zu hoch mit Nitrat belastet. Die EU hat einen Grenzwert von 50 mg Nitrat je Liter festgesetzt. In Bayern liegen etwa 17 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Flächen in roten Zonen – vor allem zwischen Augsburg und Coburg und zwischen Altötting und Straubing. (dpa/lby)