Stadtgebiet Weiden und Landkreis Neustadt an der Waldnaab überschreiten Inzidenzwert

Bekanntmachung

Das Robert-Koch-Institut hat am Sonntag, den 13.12.2020 festgestellt, dass im Gebiet der Stadt Weiden i.d.OPf., sowie der Landkreis Neustadt an der Waldnaab, der Inzidenzwert von 200 Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen überschritten wurde. Deshalb gilt ab Montag, 14.12.2020 gem. § 25 der 10. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung Folgendes:

 

1.  Von 21 Uhr bis 5 Uhr ist der Aufenthalt außerhalb der Wohnung untersagt, es sei denn, dies ist begründet aufgrund

a)  eines medizinischen oder veterinärmedizinischen Notfalls oder anderer medizinisch unaufschiebbarer Behandlungen,
b)  der Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten oder unaufschiebbarer Ausbildungszwecke,
c)  der Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts,
d)  der unaufschiebbaren Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen und Minderjähriger,
e)  der Begleitung Sterbender,
f)  von Handlungen zur Versorgung von Tieren,
g)  der Teilnahme an Gottesdiensten und Zusammenkünften von Glaubensgemeinschaften im Zeitraum vom 24. bis 26. Dezember 2020 oder
h)  von ähnlich gewichtigen und unabweisbaren Gründen.

 

2.  Abweichend von § 12 Abs. 4 sind Märkte zum Warenverkauf mit Ausnahme des Verkaufs von Lebensmitteln im Rahmen regelmäßig stattfindender Wochenmärkte untersagt.

 

3.  An allen Schulen nach § 18 Abs. 1 Satz 1 findet ab der Jahrgangsstufe acht mit Ausnahme der jeweils letzten Jahrgangsstufe und der Schulen zur sonderpädagogischen Förderung kein Unterricht in Präsenzform statt.

 

4.  Abweichend von § 20 Abs. 3 und 4 sind der Unterricht an Musikschulen und Fahrschulunterricht in Präsenzform untersagt.
 

Die vorgenannten Regelungen bleiben wirksam, bis sie von der Stadt Weiden i.d.OPf. / Landratsamt Neustadt an der Waldnaab aufgehoben werden.

Quelle: Stadt Weiden – Rechts- und Ordnungsamt / Landratsamt Neustadt an der Waldnaab