Weiden verschärft Beschränkungen beim Versammlungsrecht

Weil die 7-Tage-Inzidenz in Weiden im Gegensatz zum Landesdurchschnitt recht hoch ist, hat die Stadt weitere Maßnahmen zur Senkung der Infektionszahlen erlassen. Es geht um eine Allgemeinverfügung bezüglich des Versammlungsrechts.

Die wichtigsten Eckpunkte sind dabei: Die Teilnehmerzahl bei Versammlungen draußen sind auf 20 Teilnehmern begrenzt und drinnen auf 10. Die Dauer ist auf höchstens 60 Minuten beschränkt und es muss ein Mindestabstand von mindestens 2 Metern gewahrt werden. Außerdem darf es nur eine Versammlung pro Veranstalter und Kalendertag geben und es sind alle Tätigkeiten verboten, bei denen man Mund-Nasen-Bedeckungen nicht korrekten tragen kann. Also zum Beispiel Essen, Trinken, Rauchen oder die Benutzung von Blasinstrumenten oder Trillerpfeifen.