3G-Regel im Landkreis Amberg-Sulzbach

Im Landkreis Amberg-Sulzbach ist der Inzidenzwert von 35 an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten worden. Damit tritt ab 23. September im gesamten Landkreis die sogenannte 3G-Regel in Kraft. Somit haben nur Personen Zugang zu bestimmten geschlossenen Räumen, die geimpft, genesen oder getestet sind. Dies betrifft u.a. öffentliche und private Veranstaltungen bis 1.000 Personen, in Theatern, der Gastronomie sowie Fahrschulen oder Bäder.