Amberger Fußgängerzone für Elektro-Kleinstfahrzeuge freigegeben

In Amberg darf die Fußgängerzone jetzt von Elektro-Kleinstfahrzeugen befahren werden.

Darunter fallen z.B. E-Tretroller oder Segways. Erlaubt ist Schrittgeschwindigkeit. Im November hatte der Verkehrsausschuss der Stadt Amberg beschlossen, die Benutzung dieser E-Fahrzeuge in der Fußgängerzone während einer Testphase in den wärmeren Monaten zu erlauben. Sollte das Angebot positiv angenommen und auch die Rücksichtnahme auf andere Verkehrsteilnehmer gewährleistet sein, soll die Regelung über die Testphase hinaus beibehalten werden.