Bayern: Ab sofort Härtefallhilfen für Energiekosten

Menschen in Bayern, deren Haushalte zum Beispiel mit Öl oder Pellets beheizt werden, können ab sofort Härtefallhilfen wegen gestiegener Energiekosten beantragen. Anträge könnten unbürokratisch im Internet gestellt werden, teilte das bayerische Sozialministerium in München am Montag mit. Das Ministerium habe zudem einen Rechner zur Verfügung gestellt, mit dem Nutzer prüfen können, wie viel Geld sie im Zuge der Hilfen bekommen können.

Grundsätzlich müssen Antragsteller nachweisen, dass die nicht leitungsgebundenen Energieträger wie Heizöl, Pellets oder Flüssiggas zwischen 1. Januar und 1. Dezember 2022 geliefert oder in diesem Zeitraum bestellt und bis 31. März 2023 geliefert wurden.

Um die im Dezember 2022 beschlossenen Hilfen auszuzahlen, stellt der Bund den Ländern insgesamt 1,8 Milliarden Euro zur Verfügung. Bayern hat für den Vollzug das Unternehmen KPMG beauftragt. Die Firma stelle für Fragen von Antragstellern auch eine Hotline zur Verfügung, teilte das Sozialministerium mit. (dpa/lby)