Zwei Wochen ist Bayerns Wolfsverordnung in Kraft. Umweltschützer wollen dagegen klagen, Juristen zweifeln an der Rechtmäßigkeit. Offenbar denkt auch CSU-Chef Söder schon über eine Reform nach.
Nur zwei Wochen nach dem Inkrafttreten der bayerischen Wolfsverordnung hat Ministerpräsident Markus Söder eine Novelle ins Gespräch gebracht. „Sollte dagegen geklagt werden, werden wir uns die Urteile genau anschauen und im Zweifelsfall dann eben entsprechend angepasste Verordnungen auf den Weg bringen“, sagte der CSU-Chef am Montag nach einer Parteivorstandssitzung in München.
Die seit 1. Mai geltende bayerische Wolfsverordnung ist sehr umstritten. Laut einem Bundestagsgutachten ist sie wohl nicht mit dem geltenden Bundes- und EU-Recht vereinbar. Konkret moniert das Gutachten, dass die Verordnung die Entnahme eines Wolfes bereits nach dem ersten Riss eines Weidetieres ermöglicht. Dies sei mit den Artenschutzvorgaben in der Europäischen Union „grundsätzlich nicht vereinbar“, heißt es im Gutachten. Auch mit Blick auf das Bundesnaturschutzgesetz formulierte das Gutachten Rechtszweifel.
Das Gutachten bezweifelt auch, dass getötet werden könnte, obwohl erfolgte Schäden an Weidetieren diesen nicht eindeutig zugeordnet wurden oder werden können: Auf den Versuch der konkreten Zuordnung von vornherein zu verzichten, dürfte dem Bundesnaturschutzgesetz „und damit höherrangigem Recht widersprechen“.
Auch in Bayern gibt es massive Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Wolfsverordnung. Der Bund Naturschutz (BN) hatte vor wenigen Tagen beschlossen, gegen die Neuregelung Klage einreichen zu wollen. Der Wolf ist nach europäischem und deutschem Recht eigentlich nach wie vor streng geschützt.
Die bayerische Staatsregierung zweifelte dagegen ihrerseits den Schutzstatus wiederholt an, da es ihrer Meinung nach bereits zu viele Wölfe in Deutschland und auch in Bayern gebe. Sie betonte zudem, dass ohne ein restriktiveres Vorgehen gegen Wölfe die Weidewirtschaft in ernster Gefahr sei, da spezielle Schutzmaßnahmen wie Zäune etwa in den Alpen nicht umsetzbar seien. (dpa/lby)