Im Raum Schönsee im Landkreis Schwandorf ist ein Biberdamm zerstört worden. Im Bereich Lindau hatte ein Biber aus Sträuchern, Ästen und Gehölzen einen Damm errichtet.
Ein Unbekannter öffnete den Damm vorsätzlich und das Wasser lief ab. Die Polizei ermittelt wegen eines Vergehens nach dem Bundesnaturschutzgesetz. Die Zerstörung eines Biberbaus oder -Damms ist kein Kavaliersdelikt, sondern kann bei vorsätzlichem Handeln sogar mit Freiheitsstrafe geahndet werden. Bei Konflikten stehen die zuständigen Biberberater des Landratsamtes gerne zur Verfügung.