Pfingsturlaub in Deutschland: Übersicht der Bundesländer

Bayern:
Ab dem 30. Mai sollen auch in Bayern wieder Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze wieder Gäste empfangen dürfen
Auch weitere touristische Angebote, wie etwa Schlösser oder die Seenschifffahrt, sollen ab dem Pfingstwochenende öffnen, allerdings nur unter Auflagen und mit begrenztem Einlass. Weitere Schritte werden aktuell noch vom bayerischen Wirtschafts- und Gesundheitsministerium erarbeitet.

Hessen:
Ab dem 15. Mai können in Hessen Pensionen, Privatzimmer und Hotels wieder Gäste aufnehmen. Allerdings müssen in allen öffentlichen Bereichen sowie in der Gastronomie die Abstandsregeln und die zulässige Personendichte eingehalten werden. Auch Ferienwohnungen und Campingplätze können ab dem 15. Mai wieder vermietet und genutzt werden.


Sachsen:
Schon jetzt ist der private Aufenthalt in der eigenen Ferienwohnung, einem Wohnmobil oder für Dauercamper möglich, wenn Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten werden. Hotels, Ferienwohnungen und Gastronomiebetriebe sollen ab dem 15. Mai wieder den Betrieb aufnehmen können:

Baden-Württemberg:
Schon ab dem 18. Mai dürfen Ferienwohnungen, Campingplätze für Caravane und Stellplätze von Dauercampern wieder genutzt werden. Der Grund: An diesen Orten können und sollen sich Urlauber selbst versorgen. Ab 29. Mai dürfen auch Hotels, Pensionen, Besucherzentren und Freizeitparks wieder öffnen.


Berlin:
Hotels und andere Beherbergungsbetriebe sowie Betreiber von Ferienwohnungen dürfen ab dem 25. Mai 2020 unter Einhaltung der Hygieneregeln touristische Übernachtungen anbieten. Allerdings bleiben auch hier Spa- und Wellness-Bereiche weiterhin geschlossen. Ab dem 25. Mai dürfen auch gewerbliche Ausflugs- und Stadtrundfahrten und Rundgänge und Führungen im Freien angeboten werden – solange der Mindestabstand von 1,5 Metern und die Hygienevorgaben eingehalten werden.

Brandenburg:
In Brandenburg sollen ab dem 15. Mai Dauercamping, Camping in Wohnmobilen und -wagen sowie Übernachtungen in Ferienwohnungen und -häusern wieder möglich sein. Ab dem 25. Mai sollen dann „sämtliche touristische Vermietungen wieder uneingeschränkt unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln“ möglich sein. Dazu zählen Hotels, Campingplätze mit sanitären Gemeinschaftseinrichtungen, Reisebusreisen, Stadtrundfahrten, Schiffsausflüge und Jugendfreizeiteinrichtungen.

Mecklenburg-Vorpommern:
Ab dem 18. Mai sollen zwar Hotels, Pensionen, Jugendherbergen, Campingplätze und Ferienhäuser wieder öffnen – allerdings zunächst nur für Urlauber aus Mecklenburg-Vorpommern. Urlauber aus anderen Bundesländern dürfen erst ab dem 25. Mai wieder einreisen und übernachten. Allerdings nur unter Auflagen und mit einer Maximal-Auslastung von 60 Prozent.

Niedersachsen:
Dort sollen ab dem 11. Mai wieder Ferienwohnungen, Ferienhäuser, Campingplätze, Wohnmobilstellplätze und Bootsliegeplätze an Gäste vermietet werden. Ab 25. Mai sollen auch Hotels, Pensionen und Jugendherbergen öffnen dürfen, insofern sie sich an die vorgeschriebenen Sicherheits- und Hygienemaßnahmen halten.
Einzelne Regionen, wie etwa die niedersächsischen Inseln, dürfen eigene, strengere Regeln auferlegen. Informieren Sie sich am besten direkt bei Ihrem Reiseziel bevor Sie losfahren!

Nordrhein-Westfalen:
Dort sieht man vor, dass ab dem 11. Mai Ferienwohnungen, Ferienhäuser und Campingplätze wieder genutzt werden können. Auch Gaststätten, Freizeitparks, Ausflugsschiffe, Touristeninformationen, Fahrrad- und Bootsverleihe dürfen dann wieder öffnen. Am 21. Mai, Christi Himmelfahrt, können auch Hotels wieder für Urlauber öffnen. Sogar Thermen und Schwimmbäder, Spaßbäder und Wellness-Einrichtungen sollen ab Pfingsten (30. Mai) mit abgestimmten Infektionsschutzkonzepten wieder öffnen.

Rheinland-Pfalz:
Das Land Rheinland-Pfalz sieht vor, dass ab dem 13. Mai Campingplätze für Dauercamper, Wohnmobilstellplätze und Tagesausflugsschiffe wieder den Betrieb aufnehmen dürfen. Ab dem 18. Mai sollen Hotels, Ferienwohnungen und -häuser und Jugendherbergen folgen.

Saarland:
Im Saarland wird der touristische Betrieb ab dem 18. Mai wieder schrittweise hochgefahren wird. Allerdings wird hier die Maximal-Belegung gestaffelt. So dürfen ab dem 18. Mai maximal 50 Prozent der Einheiten belegt werden, ab dem 25. Mai maximal 75 Prozent und erst ab dem 2. Juni soll, je nach Infektionszahlen, eine Vollauslastung möglich sein. So wolle man das Infektionsrisiko weiter minimieren.
Die Regeln gelten für Hotels, Pensionen, Gasthöfe, Campingplätze, Jugendherbergen und Ferienwohnungen. Schwimm- und Fitnessbereiche müssen noch geschlossen bleiben

Sachsen-Anhalt:
Familienurlaub für Sachsen-Anhalter in Sachsen-Anhalt ist ab Freitag, 15. Mai, möglich – auf Campingplätzen und Wohnmobilstellplätzen, in Ferienhäusern, Ferienhausparks, Ferienwohnungen, Yacht- und Sportboothäfen und vergleichbaren Unterkünften.
Hotels, Pensionen und andere Unterkünfte können eine Woche später, ab Freitag, 22. Mai, für Sachsen-Anhalter öffnen.
Wann für andere Urlauber aus Deutschland geöffnet ist, ist noch nicht klar 

Schleswig-Holstein:
Ab dem 18. Mai dürfen Gastronomie- und Tourismus-Einrichtungen wieder öffnen. Außerdem wird das Einreiseverbot für Touristen sowie das Betretungsverbot für Inseln und Halligen aufgehoben. Das bedeutet: Touristischer Verkehr wird ab dem 18. Mai wieder möglich. Dann ist ein Urlaub an der Ostsee- und Nordsee-Küste sowie auf den Inseln wie Sylt, Föhr und Amrum wieder erlaubt. 

Thüringen:
Die Gastronomie- und Tourismusbranche in Thüringen soll ab dem 15. Mai wieder öffnen. Nach den Plänen der Landesregierung können Gaststätten, Hotels, Campingplätze und Ferienwohnungen zu diesem Zeitpunkt wieder Gäste empfangen.

 

Sowohl im Stadtstaat Hamburg als auch in Bremen steht die Entscheidung, wann und in welchem Umfang der Tourismus wieder stattfinden darf, noch aus.