Schwager erstochen: Anklage will lange Haft

Im Prozess gegen einen 55 Jahre alten Mann wegen Tötung seines Schwagers am Landgericht Regensburg hat die Staatsanwaltschaft eine langjährige Haftstrafe verlangt. Die Anklagebehörde forderte in ihrem Plädoyer am Donnerstag zwölf Jahre und vier Monate Freiheitsstrafe wegen Totschlags; sie sah keinerlei mildernde Umstände.

Die Verteidiger gingen ebenfalls von Totschlag aus, sahen aber einen minderschweren Fall. Sie plädierten für eine Haftstrafe von maximal vier Jahren. Der Tat im Mai 2022 in Mainburg (Landkreis Kelheim) soll ein jahrelanger Familienstreit vorausgegangen sein.

Die Anwälte verwiesen auf die Vorgeschichte der Tat und den Zwist zwischen den Familienmitgliedern. Die beiden Schwäger des Mannes waren am 7. Mai am Grundstück des Mannes aufgetaucht, obwohl er ihnen ein Besuchsverbot erteilt hatte. Sie hätten mit ihrer Schwester sprechen wollen. Es entwickelte sich den Erkenntnissen nach ein Streitgespräch. Der 55-Jährige habe dann aus dem Gartenhaus ein knapp 30 Zentimeter langes Kampfmesser geholt und sei auf den 46-jährigen Schwager zugegangen und habe ihn erstochen.

Das Urteil soll am nächsten Donnerstag gesprochen werden. (dpa/lby)