Urteil zu wohl rechtswidrigen Grenzkontrollen mit Folgen?

Sie sorgen seit nunmehr fast sieben Jahren regelmäßig für stockenden Verkehr und oft genug sogar Stau: Die Grenzkontrollen an der bayerischen Grenze zu Österreich. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs könnte bald wieder für freie Fahrt sorgen.

Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu den Grenzkontrollen zwischen Österreich und Slowenien, die im Zuge der großen Flüchtlingsbewegung 2015 eingeführt worden waren, dürfte auch Folgen für Bayern haben. Denn das oberste Gericht der Europäischen Union wies in einem Urteil vom Dienstag darauf hin, dass ein Staat solche Kontrollen nur im Fall „einer neuen ernsthaften Bedrohung seiner öffentlichen Ordnung oder seiner inneren Sicherheit“ verlängern dürfen. An der deutsch-österreichischen Grenze in Bayern wird inzwischen aber seit Herbst 2015 durchgehend kontrolliert.

In seinem Urteil hatte der Europäische Gerichtshof bemängelt, dass Österreich nicht nachgewiesen zu haben scheine, dass eine neue Bedrohung vorliege, die zur Verlängerung der Kontrollen aber nötig wäre. Eine abschließende Entscheidung liege jedoch beim zuständigen Gericht in Österreich (Rechtssachen C-368/20 und C-369/20).

Ein Sprecher des deutschen Bundesinnenministeriums teilte auf Anfrage mit, die Bundesregierung habe das Urteil zur Kenntnis genommen. „Die Auswertung und Prüfung etwaiger Auswirkungen auf die von Deutschland angeordneten vorübergehenden Binnengrenzkontrollen an der deutsch-österreichischen Landgrenze dauert an“, fügte er hinzu.

Der Grünen-Bundestagsabgeordnete und bayerische Vertreter im Innenausschuss, Leon Eckert, forderte derweil ein schnelles Ende der bisherigen Praxis. „Die Grenzkontrollen, die der ehemalige Innenminister Horst Seehofer (CSU) eingeführt hat, müssen jetzt auf deutscher Seite zügig eingestellt werden. Das Urteil des EuGH ist ein klarer Fingerzeig, dass vom Grundsatz des Schengener Abkommens nicht leichtfertig abgewichen werden darf.“

Auch der grüne Landtagsabgeordnete Toni Schuberl forderte umgehendes Handeln: „Die Kontrollen bestehen nun seit 2416 Tagen, sie sind also seit 2235 Tagen rechtswidrig und dürfen keinen Tag länger bestehen bleiben.“

Eigentlich gibt es im Schengen-Raum, dem 26 europäische Länder angehören, keine stationären Personenkontrollen an den Grenzen. In den vergangenen Jahren hatten aber mehrere Staaten eine Ausnahmeregelung genutzt und teilweise wieder Grenzkontrollen eingeführt. Nachdem sich Zehntausende Flüchtlinge und andere Migranten von Griechenland über die Balkan-Route auf den Weg nach Westeuropa gemacht hatten, führte Deutschland im September 2015 Grenzkontrollen mit Fokus auf der Grenze zu Österreich ein.

Der bayerische Flüchtlingsrat forderte nach dem Urteil ebenfalls ein sofortiges Ende der Grenzkontrollen. „Es gibt hierfür keine tragfähige rechtliche Grundlage, sie verstoßen gegen Europarecht“, betonte Sprecher Alexander Thal. Zudem solle die bayerische Grenzpolizei aufgelöst werden. „Eine Truppe, deren Aufgabe vom EuGH für europarechtswidrig erklärt wurde, ist schlicht überflüssig!“

Die stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Andrea Lindholz (CSU), argumentierte hingegen: „Seit letztem Jahr steigt der Migrationsdruck auf Deutschland deutlich an, daher wäre es fahrlässig, die Kontrollen auslaufen zu lassen.“ Zudem finde in Bayern dieses Jahr der G7-Gipfel in Elmau statt. (dpa/lby)