Wieder mehr Asylverfahren an Bayerns Verwaltungsgerichten

Nach einem zuletzt deutlichen Rückgang der Asylverfahren im Freistaat haben die bayerischen Verwaltungsgerichte im ersten Quartal 2023 wieder eine Zunahme verzeichnet. Das teilte die Präsidentin des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH), Andrea Breit, in Regensburg mit. Dort hatten sich die Präsidenten der bayerischen Verwaltungsgerichte zu ihrer Jahrestagung getroffen. Im ersten Quartal 2023 habe es mit 3600 Verfahrensneuzugängen eine Steigerung um etwa 20 Prozent gegenüber dem Vorjahresquartal gegeben.

Die höchste Zahl an neu eingegangenen Verfahren in Bayern gab es laut BayVGH 2017 mit rund 56.000 Fällen. 41.000 Fälle waren Ende 2017 noch anhängig. Ein Asylverfahren dauert rund 18 Monate, bei anderen Verfahren an den Verwaltungsgerichten liegt die durchschnittliche Dauer bei 13 Monaten. Um die Vielzahl an Asylverfahren bearbeiten zu können, seien in Bayern in den vergangenen Jahren rund 100 neue Richterstellen geschaffen worden, sagte Andrea Breit.

Ebenfalls gestiegen sei die Zahl der Verfahren bezüglich großer Infrastrukturprojekte – von 33 Eingängen 2017 auf 65 im Jahr 2022. Hierbei geht es beispielsweise um die Planung von Bundes- und Landesstraßen, um Windkraftanlagen sowie Naturschutzthemen.

Bei der Digitalisierung wollen die bayerischen Verwaltungsgerichte vorankommen. Bis Ende dieses Jahres soll an allen Standorten die elektronische Prozessakte erprobt werden. Nachdem während der Pandemie zahlreiche Laptops für die Arbeit im Homeoffice angeschafft worden seien, sei auch an jedem Verwaltungsgericht ein Sitzungssaal mit Videokonferenzanlage ausgestattet worden, berichtete die BayVGH-Präsidentin. Geeignet seien Videoverhandlungen beispielsweise dann, wenn ein Sachverständiger aus einem anderen Bundesland sein Gutachten vorstellen und dafür nicht eigens anreisen müsse.

Zuletzt sorgten im Mai zwei Verwaltungsgerichtsverfahren für Schlagzeilen: So urteilte der BayVGH, dass zwei von der Regierung der Oberpfalz erteilte Ausnahmegenehmigungen zur Tötung von Fischottern rechtswidrig waren. Zudem stuften die Richter die Videoüberwachung in einem Klostergarten in Passau als rechtswidrig ein. Geklagt hatte ein Bürger. Dieser werde durch die Kameras in seinem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt, urteilten die Richter. Die Stadt habe die für eine Videoüberwachung erforderliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit nicht nachweisen können. (dpa/lby)