In Bayern haben bislang 79 Menschen einen offiziell anerkannten Gesundheitsschaden durch die Corona-Impfung erlitten. Laut Zentrum Bayern Familie und Soziales haben seit 1. Januar 2021 insgesamt 1629 Bürgerinnen und Bürger einen Antrag auf Versorgung wegen Corona-Impfschadens gestellt. Davon sind 776 Verfahren entschieden – in 79 Fällen wurden die Anträge anerkannt, 673 wurden abgelehnt und 24 zurückgenommen. Zuerst hatten darüber „Münchner Merkur“ und „tz“ berichtet.
Laut Impf-Dashboard des Bundes haben sich in Bayern seit Beginn der Impfkampagne vor gut zwei Jahren 9,9 Millionen Menschen mindestens einmal gegen Corona impfen lassen. Im Infektionsschutzgesetz ist ein Impfschaden definiert als „die gesundheitliche und wirtschaftliche Folge einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung“. (dpa/lby)