Corona: Neustädter Landratsamt beschränkt private Feiern

Im Landkreis Neustadt/WN wurde am Dienstag (13.10.) bei den COVID-19-Neuinfektionen der 7-Tages-Inzidenzwert von 35 überschritten. Er liegt aktuell bei 37,1. Deshalb hat das Landratsamt nun eine Allgemeinverfügung erlassen.

Ab dem 14. Oktober gilt nun: Die Anzahl der Teilnehmer bei privaten Feiern ist in öffentlichen oder angemieteten Räumen auf maximal 50 Personen beschränkt. Zudem wird dringend empfohlen, in privaten Räumen keine Feiern mit mehr als 25 Teilnehmern durchzuführen. Das Robert-Koch-Institut betont regelmäßig, dass insbesondere private Feiern für verschiedene lokale Ausbrüche eine besondere Rolle spielen.

Es sei daher weiterhin dringend notwendig, dass sich die gesamte Bevölkerung für den Infektionsschutz engagiert, vor allem indem sie Abstands- und Hygieneregeln konsequent – auch im Freien – einhält, Innenräume lüftet und wo geboten, eine Mund-Nasen-Bedeckung korrekt trägt. Menschenansammlungen – besonders in Innenräumen – sollten möglichst gemieden und Feiern wenn überhaupt auf den engsten Familien- und Freundeskreis beschränkt bleiben.

Die Allgemeinverfügung gilt vorerst bis zum 20. Oktober.