Bayern will „begleitetes Trinken“ für Jugendliche abschaffen

Bayern zieht Konsequenzen im Jugendschutz und startet eine Bundesratsinitiative gegen das „begleitete Trinken“ von Jugendlichen.

Der Ministerrat hat beschlossen, den bislang im Jugendschutzgesetz erlaubten Alkoholkonsum für 14- und 15-Jährige in Begleitung von Sorgeberechtigten verbieten zu lassen. Diese Regelung steht laut Staatsregierung im Widerspruch zum Ziel eines konsequenten und präventiven Jugend- und Gesundheitsschutzes.

Mit der geplanten Bundesratsentschließung will Bayern die Bundesregierung auffordern, diese Ausnahme aus dem Gesetz zu streichen. Hintergrund ist das erhöhte Gesundheitsrisiko von Alkohol für Minderjährige und die klare Haltung des Freistaats zu verantwortungsbewusster Prävention.

Quelle: Bayerischer Landtag, Kabinettssitzung vom 8. Juli 2025