Teichwirte fordern niedrigeren Schutzstatus für Fischotter

Nachdem Bayerns Fischotterverordnung vor Gericht gestoppt wurde, wissen sich die Teichwirte im Freistaat wieder nicht zu helfen gegen hungrige Otter. Sie verweisen auf die Praxis in Österreich.

Wie bei Wölfen soll nach Ansicht von Bayerns Teichwirten auch der Schutzstatus für Fischotter gesenkt werden. „Parallel zu den aktuellen Bestrebungen der EU-Kommission, den Schutzstatus beim Wolf herabzustufen, halten wir es für dringend erforderlich auch den Schutzstatus des Fischotters zu prüfen und entsprechend anzupassen“, teilte der Präsident des Landesfischereiverbands Bayern, Axel Bartelt, am Freitag anlässlich der Jahresklausur seines Verbandes in Oberschleißheim mit. Der Verband hoffe auf eine starke und schnelle Unterstützung durch die Bayerische Staatsregierung.

Der hohe und starre Schutzstatus in der Europäischen Union sei nach wie vor eines der größten Hindernisse für eine gesetzliche Tötungsregelung für den Fischotter, hieß es weiter. In Österreich sei etwa der bundesweit günstige Erhaltungszustand bereits festgestellt worden und dadurch seien dort auch Tötungen zulässig. Dagegen sei dies im angrenzenden Bayern nicht möglich, weil in Deutschland national kein günstiger Erhaltungszustand bestehe.

Für Bartelt ein Fehler, denn die Otter in den Nachbarländern Tschechien, Österreich und Bayern bildeten eine zusammenhängende Population, die seit Längerem expandiere. „Die Regulierung in Bayern scheitert aktuell auch an von Menschen gezogenen Verwaltungsgrenzen – die sind Wildtieren aber egal“, sagte er. Die Teichwirte dürften nicht länger dafür büßen, dass der Erhaltungszustand in Bayern zwar günstig, in anderen deutschen Bundesländern aber ungünstig oder nicht bekannt sei. „Die EU muss endlich Möglichkeiten schaffen, Populationen von Wildtieren anhand ihrer tatsächlichen Verbreitung zu managen, unabhängig von Ländergrenzen.“

Die Teichwirte monierten, dass die von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) vor der Landtagswahl 2023 initiierte Fischotterverordnung, nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs bereits wieder außer Kraft sei. „Wir stehen wieder bei null und können uns weiterhin nicht effizient vor dem Otter schützen. Die bestehenden Entschädigungen reichen daneben bei Weitem nicht aus, um die Verluste zu decken“, sagte der für die Teichwirtschaft zuständige Vizepräsident des Verbandes, Alfred Stier.

Der Verband warnte davor, dass die Fischotter nicht nur die wirtschaftlichen Interessen der Teichwirte bedrohten, auch geschützte Fischarten wie der Huchen seien von der Ausbreitung der Otter massiv betroffen. „Es braucht also nicht nur ein Fischottermanagement für die Teichwirtschaft, sondern auch für freie Gewässer“, sagte Bartelt. Durch den absoluten Schutz des Fischotters breitet sich dieser rasant aus und andere, ebenso geschützte oder schützenswerte Tierarten seien die Leidtragenden. (dpa/rr)