Teublitz: LBV reicht Klage ein

Der ungezügelte Flächenfraß ist eines der drängendsten Umweltprobleme in Bayern, sagt der Landesbund für Vogelschutz. Besonders gravierend sei laut Verband das geplante 21 Hektar große Gewerbegebiet an der A93 bei Teublitz im Landkreis Schwandorf.

Die Staatswald-Fläche gehört dem Freistaat Bayern. Der LBV sieht in dem Vorhaben einen bayernweiten Präzedenzfall und hat deshalb jetzt Klage beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingereicht. Konkret kritisiert der LBV u.a. die Zersiedelung und den Flächenfraß, den mangelhaften Nachweis von Ausgleichsmaßnahmen sowie die Rodung eines gesunden artenreichen Mischwalds. „Wir lassen nicht zu, dass immer mehr Staatswald für großflächige Gewerbeansiedlungen verramscht wird.“, stellt der LBV-Vorsitzende Dr. Norbert Schäffer klar.