Tod in Kinderheim: Prozess belastet Heimbewohner

Nach der Vergewaltigung und dem Tod eines zehnjährigen Mädchens in einem Kinderheim in Wunsiedel beginnt die Aufarbeitung des Falls vor Gericht – für die Heimbewohner bedeutet der Prozess aber auch eine neue Belastung. „Der bevorstehende Prozessbeginn belastet die Kinder emotional, lässt sie viele Fragen stellen und verunsichert sie“, hieß es am Donnerstag in einer Mitteilung der Katholischen Jugendfürsorge (KJF) der Diözese Regensburg, die Träger der Einrichtung ist.

Der Fall hatte weit über die Region hinaus für Entsetzen gesorgt: Ein zehn Jahre altes Mädchen war im April 2023 tot in dem Kinderheim im oberfränkischen Wunsiedel gefunden worden. Die Ermittlungen ergeben, dass es missbraucht und anschließend getötet wurde.

Ein 25-Jähriger steht nun in der kommenden Woche vom 1. Februar an unter anderem wegen Vergewaltigung und schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern vor dem Landgericht Hof. Ein Elfjähriger, der für den Tod des Mädchens verantwortlich sein soll, wird aufgrund seines Alters nicht strafrechtlich verfolgt. Der Junge soll das Mädchen bei einem Streit in derselben Nacht stranguliert haben.

„Es gilt, sich darauf vorzubereiten, Retraumatisierungen aufzufangen, emotionale Belastungen auszugleichen – einfühlsam, verlässlich und stabil für die Kinder da zu sein“, teilte die Katholische Jugendfürsorge zum Prozessbeginn mit.

Ein Krisenteam sei nach Tod des Mädchens eingesetzt worden, um die Kinder in dem Heim intensiv zu betreuen. „Ging es in den vergangenen Monaten darum, ein Leben in Normalität wieder zu erringen, Alltag, Schule und Freizeit unbelastet zu gestalten, Projekte anzugehen, einen Ort des Gedenkens und der Erinnerung liebevoll einzurichten und zu pflegen, so brauchen die Kinder jetzt wieder eine engmaschige Betreuung, die ganz auf ihre Bedürfnisse eingeht“, teilte die Jugendfürsorge mit. Wichtig seien Zuwendung und Gespräche.

Das Medieninteresse habe anlässlich des Prozessbeginns zugenommen. Aktuelle Berichte belasteten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ebenso wie die dort lebenden Kinder, hieß es in der Mitteilung.

„Das Gericht wird seiner Pflicht nachkommen, aufzuklären und ein Urteil zu fällen. Manche Medienberichte präjudizieren, stellen Sachverhalte dar, die Gegenstand des Verfahrens sein werden. Die KJF verwehrt sich ausdrücklich gegen eine Vorwegnahme, wie sie Aussagen und Interpretationen hervorrufen, die in den Medien zitiert werden.“ (dpa/lby)