Anzeigen wegen Ausgangsbeschränkungen

Verstöße gegen die Ausgangsbeschränkung werden konsequent bestraft. Bei einer Kontrolle in einer Pizzeria in Neumarkt entdeckten Polizisten am Donnerstag einen 36-Jährigen mit einem Getränk.

Der Mann gab an, dort nur auf seine Mitnahme-Pizza zu warten. Da während der Ausgangsbeschränkung kein direkter Gastronomie-Betrieb erlaubt ist, wurden sowohl Wirt als auch Gast belehrt, dass dies verboten ist. Als die Beamten 1 ½ Stunden später nochmal vorbeischauten, saß der Mann immer noch da. Er gab an, die Pizza vor Ort gegessen zu haben. Da sich sowohl Wirt als auch Gast uneinsichtig zeigten, erwartet beide jetzt eine Anzeige.