Auch der Landkreis Neustadt/WN hat eine Allgemeinverfügung erlassen. Sie ist ab Donnerstag in Kraft und ist bis zum 11. März gültig.
Laut Landratsamt Neustadt/WN sei der bayernweite Trend mit sinkenden Infektionszahlen seit Anfang Januar im Landkreis nicht zu beobachten. Hinzu kommt, dass im Landkreis Neustadt/WN bereits mehrfach die britische Mutation des Virus nachgewiesen wurde. Außerdem bestehe laut Pressemitteilung die Gefahr eines Eintrags aus benachbarten Hochinzidenzgebieten.
Die 7-Tages-Inzidenz in Tschechien beträgt – Stand 10.02.2021 – 454,7, im Bezirk Eger sogar über 1000. Die Allgemeinverfügung umfasst weitergehende Anordnungen und Einschränkungen für Grenzgänger und Grenzpendler sowie für betroffene Betriebe.