Freispruch für OB von Neumarkt rechtskräftig

Der Freispruch vom Vorwurf der Untreue für den Oberbürgermeister von Neumarkt in der Oberpfalz ist rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft habe das eingelegte Rechtsmittel zurückgenommen, teilte ein Justizsprecherin am Mittwoch in Nürnberg mit. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Lokalpolitiker Thomas Thumann vorgeworfen, zwei Beschäftigte der Stadt 2015 rechtswidrig höhergruppiert zu haben. Dadurch sollten diese mehr Geld verdient haben, als ihnen zugestanden habe.

Das Amtsgericht Nürnberg hatte in dem Verfahren im Juli aber kein vorsätzliches Handeln erkennen können und zugleich Zweifel am beklagten Schaden gehabt. Das Gericht sprach den Oberbürgermeister deshalb frei. Dagegen legte die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel ein, zog diese der Justizsprecherin zufolge nach der schriftlichen Urteilsbegründung aber zurück.

Thumann reagierte erleichtert. „Denn solche Entscheidungen haben Bürgermeister, Landräte und andere Verantwortliche in der Kommunalpolitik täglich mehrfach zu treffen und wenn dann jedes Mal das Damoklesschwert einer möglichen Anklage wegen Untreue drohen kann, würde sich bald niemand mehr wählen lassen“, teilte er mit. (dpa/lby)