Ich schick dir meins – du schickst mir deins!

Fast jeder Jugendliche besitzt heutzutage ein eigenes Smartphone und ist Profi, was die Handhabung und Nutzung eines solchen Gerätes angeht. Schnell wird ein Selfie gemacht und auf Senden geklickt. Ob man darauf vielleicht nackt oder nur halb nackt zu sehen ist, spielt im ersten Moment keine Rolle. Das Verschicken und weitere Verbreiten hat allerdings oft strafrechtliche Folgen. Die Polizei registriert immer häufiger solche Fälle, die als sogenanntes Sexting beschrieben werden.

© Symbolfoto: Polizeipräsidium Oberpfalz
 
SEXTING - was steckt dahinter?

Lea und Phillip sind seit einigen Monaten ein Paar und schreiben sich stündlich WhatsApp-Nachrichten. Phillip bittet Lea eines Tages als Liebesbeweis mit ihrem Smartphone ein Selfie zu machen, auf dem sie lediglich in Unterwäsche zu sehen ist. Ein paar Monate später trennen sich beide und Phillip veröffentlicht das Selfie von Lea an seine Schulkameraden.

Ein klassischer Fall von SEXTING (Sex + Texting)! Dieses Phänomen beschreibt das Versenden erotischer Selbstaufnahmen mittels gängiger Messenger-Dienste. Unter Erwachsenen, insbesondere aber auch Jugendlichen ist ein solches Vorgehen weit verbreitet. Gerade junge Mädchen lassen sich oft dazu verleiten, Selfies an den „Männerschwarm“ weiterzusenden. In knapper Bekleidung wollen sie auf sich aufmerksam machen. Ist das Foto erst einmal verschickt, kann es nicht mehr zurückgeholt werden. Viele der Betroffenen würden sich aber genau das nach ein paar Monaten wünschen, wenn es zu Streitereien zwischen den Freunden oder zum Bruch der Beziehung kommt! Genauso erging es auch Lea, die nun von anderen Freunden ihr Lächeln und ihren Spitzen-BH auf einem Selfie gezeigt bekommt.

Lächeln, in die Kamera schauen und Klick; dann auf Versenden - es dauert lediglich ein paar Sekunden und das Bild ist fertig. Die Scham, wenn sich die Klassenkameraden über einen lustig machen und jeder das mittlerweile peinlich gewordene Foto kennt, dauert allerdings erheblich länger an und kann Betroffene stark in ihrem Selbstwertgefühl treffen. Vielmehr noch verletzt die Weitergabe eines derartig vertrauenswürdigen Inhalts die Betroffenen tief in ihrer Seele.

Deshalb ist es umso wichtiger, sich der Gefahren solcher Handlungen bewusst zu werden! Jeder muss letztlich selbst entscheiden, ob man sich klar gegen diese Art von „Spaß“ oder „Rache“ aussprechen möchte und sein Wissen vielleicht Erwachsenen anvertrauen sollte.

Das Netz vergisst nichts - überlege, was Du einem anderen anvertraust

Solltest Du wie Lea selbst davon betroffen sein:
  • Wende dich an eine Person deines Vertrauens (Eltern, Lehrer, Schülervertreter)
  • Die Polizei ist mit diesem Phänomen vertraut und hilft dir gerne weiter
  • Du kannst dich auch kostenlos an die „Nummer gegen Kummer“ wenden. Du erreichst sie Montag bis Samstag in der Zeit von 14.00 – 20.00 Uhr unter der Telefonnummer 116 111 oder im Internet unter www.nummergegenkummer.de
  • Oder du wendest dich an die Virtuelle Beratungsstelle im Internet unter der Adresse www.bke-jugendberatung.de .
  • Unter www.kopfhoch.de oder der Telefonnummer 0800-5458668 erhältst du anonyme und kostenlose Beratung
  • Weitere Informationen für Jugendliche gibt es unter www.handysektor.de, www.juuuport.de oder www.polizei-beratung.de.
Eltern bzw. Erziehungsbeauftragten wird geraten:
  • Bitte sprechen Sie mit Ihren Kindern bzw. mit Ihren Schülern über diese Gefahren
  • Seien Sie selbst Vorbild bei der Nutzung von Smartphones/Tablets
  • nutzen Sie vertrauliche Beratungs- und Hilfsangebote, z.B. beim Schulpsychologen, dem Jugendsozialarbeiter an der Schule (JaS), dem Jugendamt oder anderen sozialen Stellen bzw. Einrichtungen.