Party trotz Ausgangsbeschränkung

Die meisten Oberpfälzer halten sich an die Ausgangsbeschränkungen. Leider gibt es aber immer wieder Ausnahmefälle.

So musste die Polizei in einer Schwandorfer Wohnung eine Party auflösen. Zwei der Gäste waren unter der Adresse nicht gemeldet. Sie erhielten einen Platzverweis und eine Anzeige. Außerdem bemerkten die Beamten, dass es nach Marihuana roch. Bei einer anschließenden Wohnungsdurchsuchung wurde eine geringe Menge davon gefunden. Die Wohnungsinhaberin muss nun mit einem Strafverfahren rechnen. In Münchberg hatten sich am Sonntagnachmittag die Bewohner eines Mehrfamilienhauses zum gemeinsamen Grillen getroffen. Da die fünf Personen zwar im gleichen Haus, aber nicht im gleichen Haushalt wohnen, stellt dies einen Verstoß gegen das Infektions-Schutzgesetz dar. Auf die fünf Partygäste kommt nun eine Anzeige zu.