Unter 35: Neue Regeln für Lkr. Neustadt

Das Infektionsgeschehen im Landkreis Neustadt/WN ist rückläufig. Deshalb sind dort weitere Lockerungen möglich.

Zum Beispiel ist bei der Öffnung der Außengastronomie eine Terminbuchung oder auch ein negativer Testnachweis nicht mehr erforderlich. Öffnen dürfen Theater, Konzert- und Opernhäuser sowie Kinos. Auch in diesen Einrichtungen braucht man keinen negativen Testnachweis mehr. Und auch ganz wichtig: Kontaktfreier Sport im Innenbereich sowie Kontaktsport draußen geht ab sofort ohne negativen Test. Die Allgemeinverfügung gibt’s zum Nachlesen auf der Homepage des Neustädter Landratsamtes.