Vogelgrippe in Schwandorf: Vorgaben für angrenzende Kreise

Nach dem Ausbruch der Geflügelpest in einem Nutztierbestand im Landkreis Schwandorf gelten auch für zwei angrenzende Kreise Einschränkungen. In Teilen der Kreise Regensburg und Cham ist es verboten, Geflügel, Eier oder Geflügelprodukte aus den betroffenen Gebieten herauszubringen, wie die Behörden am Donnerstag mitteilten.

Zudem müssen Halter ihre Tiere dort in geschlossenen Ställen unterbringen. Damit soll verhindert werden, dass sich die auch Vogelgrippe genannte Krankheit ausbreitet.

Der betroffene Betrieb im Kreis Schwandorf wurde bereits gesperrt. Dort werden seit Mittwoch rund 70.000 Enten getötet. Nach Angaben der Bayerischen Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen könnte die Tötung der Tiere unter Umständen am Donnerstag abgeschlossen werden.

Seit Ende Oktober 2022 gab es der Behörde zufolge acht bekannte Vogelgrippe-Fälle im Freistaat. Die Krankheit wird beim direkten Kontakt mit infizierten Tieren oder mit kontaminierten Materialien übertragen. Eine Ansteckung von Menschen auf diesem Wege ist in Deutschland nicht bekannt. Dennoch soll man tote Vögel nicht anfassen. Mehrere tote oder kranke Tiere an einem Ort sollen dem Veterinäramt gemeldet werden. (dpa/lby)