Vorsicht vor Wildwechsel – Was tun bei einem Unfall

Wildunfall! Solche Meldungen gehen derzeit bei den Oberpfälzer Polizeistationen täglich ein. Grund für die aktuell täglich ansteigende Zahl von Wildunfällen ist die Brunftzeit der Tiere, die von Mitte Juli bis etwa Mitte August stattfindet. Deswegen queren Rehe auch zur Tageszeit häufig die Oberpfälzer Straßen. 

Um den Zusammenstoß mit einem Wildtier möglichst zu vermeiden empfiehlt es sich gerade in Waldgebieten, sowie an unübersichtlichen Wald- und Feldrändern, zum Beispiel in Bereichen an denen Maisfelder direkt an die Straße grenzen, den Fuß vom Gaspedal zu nehmen und stets vorausschauend zu fahren. Wenn Wild bereits direkt an oder gar auf der Straße steht, sollte man das Fernlicht abblenden und kontrolliert bremsen, jedoch auf keinen Fall versuchen auszuweichen. Wildtiere können die gefahrene Geschwindigkeit von Kraftfahrzeugen nicht einschätzen. Grelles Scheinwerferlicht blendet die Tiere zusätzlich und macht sie orientierungslos.

Sollte es trotzdem zu einem Wildunfall kommen, hat die Polizeiinspektion Burglengenfeld folgende Tipps:

  • Wichtig: Ruhe bewahren! Unnötiges Betreten der Straße vermeiden!
  • Motor laufen lassen, Licht und Warnblinklicht einschalten, Warnweste anziehen und Unfallstelle absichern.
  • Sollte eine Person verletzt sein, wie bei anderen Unfällen auch über die Notrufnummer 110 einen entsprechenden Notruf absetzen und Erste Hilfe leisten.
  • Verständigen Sie, auch wenn keine Person verletzt wurde oder das Wildtier geflüchtet ist, die Polizei (110) und teilen Sie Ihren genauen Standort mit. Die Verständigung des zuständigen Jagdpächters erfolgt durch die Polizei.
  • Nähern sie sich verletzten Tieren nie, dies verursacht bei dem Wildtier großen Stress und kann zu einem Angriff des Tieres führen!
  • Wurde das Wildtier durch den Zusammenstoß getötet und liegt noch auf der Straße, ziehen Sie das Tier, wenn möglich, auf den Seitenstreifen. Zum Schutz vor Verletzung und Krankheiten oder Parasiten Handschuhe benutzen!
  • Warten Sie am Unfallort, bzw. falls ihr Fahrzeug noch fahrbereit ist an der nächsten Möglichkeit abseits der Straße, auf das Eintreffen der Polizei oder des zuständigen Jägers.
  • Die zur Schadensregulierung notwendige Wildunfallbescheinigung erhalten Sie bei der für den Unfallort zuständigen Polizeidienststelle oder dem zuständigen Jagdpächter.
  • Verendete Wildtiere dürfen vom Unfallort nicht entfernt oder gar mitgenommen werden, dies würde eine Anzeige wegen Jagdwilderei nach sich ziehen!