Zehn Jahre gefordert in Prozess um Vergewaltigung in Heim

Im Prozess um die Vergewaltigung einer Zehnjährigen in einem Kinderheim in Oberfranken hat die Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe von zehn Jahren für den Angeklagten gefordert. Eine Beteiligung des 26-Jährigen an der Tötung des Mädchens könne ihm nach Auffassung der Staatsanwaltschaft dagegen nicht zur Last gelegt werden, wie ein Gerichtssprecher am Mittwoch mitteilte.

Es hätten sich keine objektiven, belastbaren Beweise zur Widerlegung der Einlassung des Angeklagten ergeben. Auf die Aussage des 12-jährigen Nebenklägers, die sich im Laufe des Verfahrens wiederholt geändert habe, könne keine Verurteilung wegen einer Beteiligung an der Tötung des Mädchens gestützt werden, hieß es.

Die Zehnjährige war am Morgen des 4. April 2023 tot in einem Bett des Kinderheims in Wunsiedel gefunden worden. Der Angeklagte soll in der Nacht zuvor in das Heim eingestiegen sein und das Mädchen im weiteren Verlauf im Beisein eines damals Elfjährigen vergewaltigt haben. Der Junge soll das Mädchen laut den Ermittlungen nach einem Streit in derselben Nacht getötet haben. Der Junge tritt wie auch die Eltern des getöteten Mädchens als Nebenkläger in dem Verfahren auf.

Der Angeklagte hatte zu Prozessbeginn eingeräumt, in das Heim eingestiegen zu sein und das Mädchen vergewaltigt zu haben. Zugleich hatte der Deutsche erklärt, er habe den Tod des Mädchens zu keinem Zeitpunkt gewollt und den Jungen auch nicht zu der Tötung aufgefordert.

Damit widersprach er Angaben des Jungen bei der Polizei. Bei seiner Aussage vor Gericht hatte der mittlerweile Zwölfjährige diesen Vorwurf wiederholt und gesagt, der Angeklagte habe ihn gedrängt, das Mädchen zu töten. Als Grund soll der 26-Jährige gegenüber dem Jungen angegeben haben, dass das Mädchen sie beide erkannt habe.

Neben den Sexualstraftaten ist der Mann wegen mehrerer Diebstähle und Wohnungseinbrüche angeklagt. Auch diese Taten hat der Angeklagte weitgehend eingeräumt. Der Verteidiger des Mannes sprach sich am Mittwoch für eine Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren aus. Die Anwältin der Mutter des Mädchens forderte in ihrem Plädoyer eine «höchstmögliche Freiheitsstrafe», der Anwalt des Vaters stellte keinen eigenen Antrag. Der Nebenklagevertreter des Jungen bat um ein «gerechtes Urteil.» Am 20. März soll das Urteil verkündet werden. (dpa)