Im bayerischen Einzelhandel dürfen die Masken fallen. Beim Einkauf dominierten am Montag dennoch FFP2 und medizinischer Mundschutz. Die Gastronomie zieht eine positive Bilanz des Wegfalls von Maske und Zugangskontrolle.
Der Wegfall der Maskenpflicht hat das Bild in bayerischen Supermärkten am Montag kaum verändert. Nach wie vor trägt die überwältigende Mehrheit der Kunden und Mitarbeiter Masken, wie der Handelsverband Bayern mitteilte. Rund 90 Prozent hielten daran fest, sagte Geschäftsführer Bernd Ohlmann. Er sei positiv überrascht: „Die Maske ist kein Auslaufmodell.“
Auch in kleineren Läden mit wenigen Menschen überwiege die Maske, sagte Ohlmann. Wobei sich die Mitarbeiter dort oft den Maskengepflogenheiten der Kunden anpassten. Insgesamt geht der Verbandsvertreter allerdings davon aus, dass die Maske auf Dauer seltener wird – insbesondere wenn die Infektionszahlen weiter sinken und es wärmer werde.
Vor dem Wegfall der Maskenpflicht hatten zahlreiche große Lebensmittel- und Einzelhandelsketten klargemacht, dass sie keine entsprechende Regel über das Hausrecht erlassen. Das wollte einer Umfrage des Handelsverbands zufolge nur jeder neunte Händler in Bayern. Viele Betriebe wollten ihre Kunden aber um das freiwillige Tragen einer Maske bitten.
Der bayerische Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) zog eine positive Bilanz des ersten Tages ohne Maskenpflicht und Zugangskontrollen am Sonntag. „Die Stimmung war gelöst“, berichtete Landesgeschäftsführer Thomas Geppert. Insgesamt trug ihm zufolge noch etwa die Hälfte der Gäste eine Maske. Beim Personal waren es etwa 30 Prozent.
Der Wegfall der Corona-Regeln sei „ein Schritt in die Normalität“, sagte Geppert. Das Schlüsselwort sei Eigenverantwortung. Nur ein Bruchteil der Wirte setzt einer Umfrage des Dehoga zufolge per Hausrecht auf Zugangsbeschränkungen oder Maskenpflicht.
Die Maskenpflicht und andere Corona-Regeln in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens sind seit Sonntag weggefallen. Die Staatsregierung empfiehlt allerdings, in Innenräumen wie im Handel weiter Masken zu tragen. Größere Zwischenfälle rund um den Wegfall der Regelungen oder die Durchsetzung des Hausrechts wurden zunächst nicht bekannt. (dpa)